Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Familienrecht

MARK HANTELMANN, LL.M.

Vita

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften sowie dem 1. Staatsexamen an der Universität Osnabrück absolvierte ich zunächst ein Masterstudium am Institut für Finanz- und Steuerrecht ebenfalls an der Universität Osnabrück, das ich mit dem Titel eines LL.M. (Master of Laws) abschloss.

Bereits nach dem 1. Staatsexamen war ich als freier Mitarbeiter in einer mittelständischen, wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Osnabrück tätig. Nach dem Referendariat und dem 2. Staatsexamen wurde ich im Jahre 2005 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und habe mich in meiner Heimatstadt Neuenrade mit meiner eigenen Kanzlei selbstständig gemacht.

Im Sommer 2016 haben der Kollege Rechtsanwalt und Notar Ralf Mitschke und ich unsere Kanzleien zur Kanzlei Mitschke, Hantelmann und Partner zusammengeschlossen. Heute firmieren wir als Mitschke, Hantelmann & Buchta, Partnerschaft von Rechtsanwälten oder kurz als Kanzlei-MHB.

Im September 2017 wurde ich vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm zum Notar mit Amtssitz in Werdohl bestellt. Seit Januar 2026 darf ich die Bezeichnung eines Fachanwalts für Familienrecht führen.

Mein Schwerpunkt liegt hier in der Kanzlei in meiner Tätigkeit als Notar und als Rechtsanwalt im Familien- und Erbrecht.